Wissenschaftler*in (w/m/d) (Agrarökonomie, Agrarwissenschaften oder verwandte Disziplinen)
Das Institut für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen des Johann Heinrich von Thünen-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, erarbeitet wissenschaftliche Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume und leitet hieraus Entscheidungshilfen für politisches Handeln ab und sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet und in Vollzeit
eine*n Wissenschaftler*in (w/m/d)
(Agrarökonomie, Agrarwissenschaften oder verwandte Disziplinen)
für das Monitoring zur Wirkung der Düngeverordnung.
Für unseren Arbeitsbereich freuen wir uns auf eine*n Wissenschaftler*in, der*die problembezogen und politikrelevant zum landwirtschaftlichen Gewässerschutz forscht und die Etablierung des Monitorings zur Wirkung der Düngeverordnung auf das Grundwasser und die Oberflächengewässer vorantreibt. Das Monitoring dient der Berichterstattung Deutschlands gegenüber der EU. Es baut auf Arbeiten des auf.
Wir bieten Ihnen große Spielräume in der wissenschaftlichen Ausgestaltung dieser Stelle. Sie werden Teil eines interdisziplinären Arbeitsbereichs mit einer langjährigen Forschungstradition, der zahlreiche offene, gesellschaftlich relevante Forschungsfragen bearbeitet. Aus Ihren wissenschaftlichen Arbeiten leiten Sie Entscheidungshilfen für politisches Handeln, insbesondere für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, ab.
Ihre Aufgaben:
Ihr fachliches Profil:
Ihr persönliches Profil:
Wir bieten Ihnen die Einbindung in ein dynamisches, sozio-ökonomisches Forschungsinstitut mit regem interdisziplinärem Austausch und Nähe zu aktuellen politikrelevanten Diskussionen. Sie erhalten ein hohes Maß an persönlicher Gestaltungsfreiheit. Weil uns die fachliche und persönliche Entwicklung unserer Mitarbeitenden wichtig ist, bieten wir umfangreiche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an. Das Institut befindet sich auf einem großen parkähnlichen Forschungsgelände mit Freizeitangeboten (Tennis, Beachvolleyball) und einem Kindergarten.
Wir unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und sind Träger des Zertifikates . Um die Vereinbarkeit zu unterstützen, bietet das Thünen-Institut im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten u. a. flexible Arbeitszeitmodelle, mobiles Arbeiten und Telearbeit an. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Zahlung des Entgelts erfolgt bei Erfüllung der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 14 TVöD. Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist möglich, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Das Thünen-Institut fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt daher ausdrücklich die Bewerbung von Frauen.
Das Thünen-Institut sieht sich der Inklusion verpflichtet. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung sind daher ausdrücklich erwünscht. Diese werden im Auswahlverfahren besonders berücksichtigt.