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Hitze am Arbeitsplatz: Was schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor?©stock.adobe.com/Monika Wisniewska

21.06.2024 Theresa Paape

Hitze am Arbeitsplatz: Was schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor?

In diesem Sommer werden deutschlandweit wieder hohe Temperaturen auf uns zukommen. Wer bei Temperaturen von über 30 Grad im Büro oder Zuhause arbeitet, fragt sich schnell, ob es einen Anspruch auf Hitzefrei gibt.

Wir klären auf, was das Arbeitsschutzgesetz bei Hitze am Arbeitsplatz vorschreibt und ob die Arbeit niedergelegt werden darf.

Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz: Gibt es hitzefrei für Arbeitnehmer?

Im Sommer nimmt mit steigenden Temperaturen die Konzentrationsfähigkeit bei der Arbeit ab. Dies berücksichtigt auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und schreibt daher Arbeitgebern vor, bei Temperaturen ab 30 Grad aktiv auf die Gesundheit der Mitarbeiter zu achten und kühlende Maßnahmen zu ergreifen.

Im Arbeitsrecht wird demnach geregelt, welche Maßnahmen im Hochsommer zu ergreifen sind. Steigt die Temperatur im Büro weiterhin an, gibt es für Arbeitnehmer bei Hitze am Arbeitsplatz trotzdem kein Recht auf Hitzefrei.


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Hitze am Arbeitsplatz: Welche Maßnahmen müssen vorgenommen werden?

Bei mehr als 30 Grad am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber laut Arbeitsstättenverordnung dazu verpflichtet, eine der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

  • Die Luft im Büro mittels Ventilatoren oder Klimageräten kühlen
  • Die Kleidungsvorschriften im Unternehmen lockern
  • Die Gleitzeit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einführen und die Arbeit in den kühleren Morgen- oder Abendstunden ermöglichen
  • Sonnenschutzsysteme wie Jalousien anbringen und somit die Sonneneinstrahlung verringern
  • Gekühlte Getränke für die Mitarbeiter bereitstellen
  • Die Arbeitsplätze in kühlere Räume im Gebäude verlegen, sofern möglich

Sofern trotz der Durchführung einer oder mehrerer Maßnahmen die Temperatur in den Büroräumen weiterhin über 30 Grad ist, müssen weitere Maßnahmen wie Luftduschen und zusätzliche Hitzepausen ergriffen werden. Steigt die Temperatur trotz allem auf über 35 Grad, können die Mitarbeiter am Arbeitsplatz nicht mehr arbeiten und der Arbeitgeber sollte die Mitarbeiter nach Hause entlassen.

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VeröffentlichtVeröffentlicht: 4.11.2024
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