Hitze am Arbeitsplatz: Was schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor?
© stock.adobe.com/Monika Wisniewska
11.07.2025
Theresa Paape

Hitze am Arbeitsplatz: Was schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor?

In diesem Sommer werden deutschlandweit wieder hohe Temperaturen auf uns zukommen. Wer bei Temperaturen von über 30 Grad im Büro oder Zuhause arbeitet, fragt sich schnell, ob es einen Anspruch auf Hitzefrei gibt.

Wir klären auf, was das Arbeitsschutzgesetz bei Hitze am Arbeitsplatz vorschreibt und ob die Arbeit niedergelegt werden darf.

Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz: Gibt es hitzefrei für Arbeitnehmer?

Im Sommer nimmt mit steigenden Temperaturen die Konzentrationsfähigkeit bei der Arbeit ab. Dies berücksichtigt auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und schreibt daher Arbeitgebern vor, bei Temperaturen ab 30 Grad aktiv auf die Gesundheit der Mitarbeiter zu achten und kühlende Maßnahmen zu ergreifen.

Im Arbeitsrecht wird demnach geregelt, welche Maßnahmen im Hochsommer zu ergreifen sind. Steigt die Temperatur im Büro weiterhin an, gibt es für Arbeitnehmer bei Hitze am Arbeitsplatz trotzdem kein Recht auf Hitzefrei.

Hitze am Arbeitsplatz: Welche Maßnahmen müssen vorgenommen werden?

Bei mehr als 30 Grad am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber laut Arbeitsstättenverordnung dazu verpflichtet, eine der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

  • Die Luft im Büro mittels Ventilatoren oder Klimageräten kühlen
  • Die Kleidungsvorschriften im Unternehmen lockern
  • Die Gleitzeit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einführen und die Arbeit in den kühleren Morgen- oder Abendstunden ermöglichen
  • Sonnenschutzsysteme wie Jalousien anbringen und somit die Sonneneinstrahlung verringern
  • Gekühlte Getränke für die Mitarbeiter bereitstellen
  • Die Arbeitsplätze in kühlere Räume im Gebäude verlegen, sofern möglich

Sofern trotz der Durchführung einer oder mehrerer Maßnahmen die Temperatur in den Büroräumen weiterhin über 30 Grad ist, müssen weitere Maßnahmen wie Luftduschen und zusätzliche Hitzepausen ergriffen werden. Steigt die Temperatur trotz allem auf über 35 Grad, können die Mitarbeiter am Arbeitsplatz nicht mehr arbeiten und der Arbeitgeber sollte die Mitarbeiter nach Hause entlassen.

Fricke Group SE & Co. KG
Ersatzteilverkäufer / Lagerist (m/w/d)
Fricke Group SE & Co. KG
Verden (Aller), Deutschland
10.07.2026
Featured Top Job Empfehlung
Heidi Steinberger - Human Resource Service
Business Development Manager / Vertriebs- und Produktspezialist Tier-Schermaschinen Europe (m/w/d)
Heidi Steinberger - Human Resource Service
Deutschland
Bayern, Deutschland
Baden-Württemberg, Deutschland
Hessen, Deutschland
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Niedersachsen, Deutschland
Hamburg, Deutschland
Schleswig-Holstein, Deutschland
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Thüringen, Deutschland
Sachsen, Deutschland
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Bremen, Deutschland
Saarland, Deutschland
08.07.2026
Featured Top Job Empfehlung
Riebensahm Agribusiness Recruiting
Vertrieb & Fachberatung (m/w/d) Pflanzen- und Gartenbau
Riebensahm Agribusiness Recruiting
Deutschland
Sachsen, Deutschland
Thüringen, Deutschland
Bayern, Deutschland
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Brandenburg, Deutschland
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Baden-Württemberg, Deutschland
Niedersachsen, Deutschland
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Hamburg, Deutschland
Hessen, Deutschland
Schleswig-Holstein, Deutschland
06.07.2026
Featured Top Job Empfehlung
Hans-Michael Binder Landwirtschaft
Landwirt (m/w/d)
Hans-Michael Binder Landwirtschaft
Oberscheinfeld, Deutschland
06.07.2026
Featured Top Job Empfehlung
Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH
Crossmedia-Redakteur (m/w/d) Landtechnik
Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH
München, Deutschland
Würzburg, Deutschland
Oldenburg (Oldb), Deutschland
Hannover, Deutschland
Berlin, Deutschland
06.07.2026
Featured Top Job Empfehlung
Fricke Group SE & Co. KG
Junior Produktmanager (m/w/d)
Fricke Group SE & Co. KG
Gyhum, Deutschland
03.07.2026
Featured Top Job Empfehlung
Ähnliche Jobs
adobestock_434085508_hitze_homeoffice
© stock.adobe.com/Sensvector
Im Home-Office kann der Arbeitgeber kaum Möglichkeiten ergreifen, um bei Hitze Abhilfe zu schaffen.

Hitzefrei im Homeoffice: Was gilt Zuhause?

Bei der Frage, inwiefern Arbeitgeber für den Arbeitsschutz ihrer Mitarbeiter bei Hitze im Homeoffice aufkommen müssen, hängt es von der Situation im Homeoffice ab: Handelt es sich um einen eigens für das Homeoffice eingerichteten Arbeitsplatz (Telearbeit) oder um das Mobile Arbeiten?

Die mobile Arbeit unterliegt nicht den arbeitsstättenrechtlichen Bestimmungen, denn wer gelegentlich und nach Bedarf von Zuhause aus Arbeit arbeitet, kann an heißen Tagen trotzdem ins Büro fahren und dort vom Arbeitgeber versorgt werden.