06.11.2013 ● Redaktion agrajo
Ausbildungs-ABC: Was Azubis wissen sollten
Arbeitszeiten: Wenn du noch keine 18 bist, darfst du pro Woche maximal 40 Stunden arbeiten, davon maximal acht Stunden pro Tag und an maximal fünf Tagen in der Woche. Auch wenn du bereits volljährig bist, gilt für dich während deiner Ausbildung: Maximal acht Stunden am Tag. Diese Zeit darf bei dir allerdings auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn du im Durchschnitt von sechs Monaten die acht Stunden pro Tag nicht überschreitest. Bist du über 16, darfst du während der Erntezeit maximal neun Stunden täglich beschäftigt werden.
Berichtsheft: Du bist verpflichtet, über deine Tätigkeiten im Betrieb und die Lerninhalte des Berufsschulunterrichts ein Berichtsheft zu führen. Das Berichtsheft darf während der Arbeitszeit ausgefüllt und muss von deinem Ausbilder unterschrieben werden.
Chance: Zum Start ins neue Ausbildungsjahr sind in der Grünen Branche noch viele Ausbildungsplätze frei. Wenn du noch eine Lehrstelle suchst, kannst du dich unter www.bildungsserveragrar.de über freie Stellen informieren.
Durchhaltevermögen: Nahezu jede vierte Lehre in Deutschland wird abgebrochen. Bei den angehenden Landwirten halten rund 12 % nicht bis zum Schluss durch.
Entgeltfortzahlung: Bei Krankheit muss dir dein Arbeitgeber die Ausbildungsvergütung bis zu sechs Wochen weiterzahlen. Danach springt die Krankenkasse ein und zahlt dir bis zu 78 Wochen lang ein Krankengeld. Wenn du krank wirst, musst du im Betrieb und in der Berufsschule am ersten Tag deiner Fehlzeit Bescheid geben und spätestens nach drei Tagen ein ärztliches Attest vorlegen.
Fahrerlaubnis: Es ist von großem Vorteil, wenn du bereits zu Beginn deiner Ausbildung den Führerschein (Klasse L bzw. T) besitzt, denn ohne entsprechende Fahrerlaubnis kannst du eine Reihe von Tätigkeiten im landwirtschaftlichen Betrieb gar nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchführen. Solltest du bei Ausbildungsbeginn noch nicht den Führerschein T haben, musst du ihn im Verlauf der Ausbildung erwerben.
Geld: Deine Eltern bekommen vom Staat Kindergeld ausgezahlt, solange du in der Ausbildung und unter 25 Jahre alt bist. Der Anspruch besteht unabhängig von deinem Einkommen oder dem deiner Eltern. Wenn du während der Ausbildung nicht mehr zu Hause wohnst und deinen Eltern keine Kosten mehr durch dich entstehen, müssen sie dir das Kindergeld auszahlen. Zudem sind deine Eltern bis zum Ende deiner Ausbildung unterhaltspflichtig. Das gilt auch, wenn du bereits volljährig bist.
Heimfahrten: Wer Berufsausbildungsbeihilfe erhält, dem werden die Kosten für eine Familienheimfahrt im Monat sowie die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte finanziert. Dein Ausbildungsbetrieb muss nichts zu den Fahrtkosten für deinen Arbeits- oder Berufsschulweg beisteuern. Er ist aber verpflichtet, die Fahrtkosten zur überbetrieblichen Ausbildung (Lehrgänge, Schulungen) zu übernehmen. In manchen Bundesländern zahlt der Staat die Fahrtkosten für den Schulweg.
Interessante Internetseite: Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat einen ganz tollen Downloadbereich. Gehe auf die Seite der Landwirtschaftskammer und wähle dann den Beruf aus, der dich interessiert (z. B. Landwirt oder Pflanzentechnologe). Rechts steht das Downloadcenter. Hier findest du detaillierte Informationen zu allen Themen rund um die Ausbildung.
Jugendarbeitsschutzgesetz: Solange du unter 18 bist, gelten für dich die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Es enthält unter anderem Vorschriften zu Beschäftigungszeiten und Pausen, zum Urlaub und Berufsschulbesuch.
Kündigung: Während der Probezeit (ein bis maximal vier Monate) darf dein Betrieb (genauso wie du) jederzeit das Ausbildungsverhältnis beenden. Und dies fristlos und ohne Angabe von Gründen. Nach Ablauf der Probezeit darf dir dein Arbeitgeber nur noch kündigen, wenn er einen wichtigen Grund angibt. Das kann z. B. mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen oder Diebstahl sein. Den Grund der Kündigung muss dir dein Chef angeben. Anders als dein Ausbildungsbetrieb darfst du nach der Probezeit auch fristgerecht kündigen, wenn du die Berufsausbildung beenden oder eine andere Ausbildung beginnen willst. Dabei musst du eine Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten.
Lehrmaterialien: Dein Betrieb muss dir kostenlos alle Lehrmittel zur Verfügung stellen, die du zur Ausbildung benötigst. Dazu gehören auch Fachbücher sowie das Berichtsheft. Auch alle Werkzeuge und Materialien, die du für deine Arbeit brauchst, muss der Betrieb dir kostenlos zur Verfügung stellen.
Mehrarbeit: Eigentlich sind Überstunden in der Ausbildung nicht vorgesehen. Sollten dennoch Überstunden anfallen, so müssen unbedingt die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitengesetzes eingehalten werden. Zudem muss dir die geleistete Mehrarbeit extra vergütet werden. Anstatt einer Bezahlung darfst du deine Überstunden aber auch Abbummeln.
Nebenjob: Grundsätzlich ist es erlaubt, in der Ausbildung noch einem Nebenjob nachzugehen. Der Ausbildungsbetrieb muss aber darüber informiert werden. Er darf ihn dir nur dann verbieten, wenn der Nebenjob die Ausbildung und deine Arbeitsleistung negativ beeinflussen würde, z. B. weil du nachts arbeitest.
Ostern: An bestimmten Feiertagen dürfen Jugendliche nicht arbeiten: Am ersten Oster- und ersten Weihnachtsfeiertag und am 1. Januar und 1. Mai. Dagegen dürfen sie am 24. und 31. Dezember bis 14 Uhr beschäftigt werden. Für Sonn- und Feiertage gilt für Jugendliche eigentlich ein Beschäftigungsverbot doch die Landwirtschaft bildet hiervon eine Ausnahme. Wenn du an einem Sonn- oder Feiertag arbeitest, muss dir dein Ausbildungsbetrieb dafür in derselben Woche an einem anderen berufsschulfreien Tag zusätzlich frei geben. An mindestens zwei Sonntagen im Monat müssen Jugendliche frei bekommen.
Prüfungsvorbereitung: Damit sich angehende Landwirte optimal auf ihre Abschlussprüfung vorbereiten können, hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen einen Aufgabenkatalog erarbeitet. Du kannst ihn dir im Internet auf den Seiten der LWK Niedersachsen herunterladen.
Quickie: Die Ausbildungsdauer beträgt gewöhnlich drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du deine Ausbildungszeit jedoch um bis zu ein Jahr verkürzen. Dazu zählt der erfolgreiche Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule, die Fachhoch- bzw. Hochschulreife oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem anderen Beruf. Brauchst du stattdessen mehr Zeit, ist auch eine Verlängerung möglich, z. B. wenn du längere Zeit krank warst und dadurch den Anschluss verloren hast.
Rechte und Pflichten: Die Bundesagentur für Arbeit hat auf der Seite www.arbeitsagentur.de in kurzer und übersichtlicher Weise alle Rechte und Pflichten von Auszubildenden zusammengefasst. Gehe dafür auf den Menüpunkt Unternehmen und wähle dann Ausbildung und Rechte und Pflichten.
Staatliche Unterstützung: Unter Umständen hast du Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Voraussetzung: Du wohnst nicht mehr bei deinen Eltern, weil die Hin- und Rückfahrt von der elterlichen Wohnung zur Ausbildungsstätte mehr als zwei Stunden dauern würde. Auch schwer zumutbare soziale Gründe werden hierbei anerkannt.
Theorie: Das Besondere am deutschen Berufsausbildungssystem ist die Verbindung von Praxis (im Betrieb) und Theorie (in der Berufsschule) das duale System. Als Auszubildender bist du berufsschulpflichtig. Dein Betrieb muss dich für den Berufsschulunterricht und damit zusammenhängende Veranstaltungen, freistellen. Für minderjährige Azubis gelten zusätzlich bestimmte Freistellungsregelungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz: So dürfen sie bei Beginn des Unterrichts vor 9:00 vorher nicht arbeiten. Jugendliche Azubis bekommen pro Woche einen Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden à 45 Minuten als vollen Arbeitstag. An diesen Tagen dürfen sie nicht noch zusätzlich arbeiten. Für Auszubildende, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind, gelten diese Freistellungsregelungen nur bedingt: Auch sie dürfen vorher nicht arbeiten, wenn der Unterricht schon vor 9:00 Uhr beginnt. Allerdings werden die Zeiten des Unterrichts nur auf die Arbeitszeit angerechnet, wenn sie innerhalb deiner betriebsüblichen Ausbildungszeit liegen.
Urlaubsanspruch: Je nach Alter (am 1. Januar des Jahres) haben Azubis Anspruch auf Urlaub: So stehen 15-Jährigen 30 Werktage, 16-Jährigen 27 Werktage und 17-Jährigen 25 Werktage Urlaub zu. Auszubildende, die am 1. Januar das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten mindestens 24 Werktage Urlaub. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind. Mindestens zwei Wochen des Urlaubs müssen am Stück gewährt werden.
Vergütung: Als Auszubildender musst du eine angemessene Ausbildungsvergütung erhalten. Was angemessen ist, richtet sich nach den Branchentarifen, deinem Alter und der Dauer der Ausbildung. Angehende Landwirte erhalten im Schnitt 624 (Westdeutschland) bzw. 532 (Ostdeutschland). Dabei handelt es sich um das Brutto-Gehalt, von dem noch die Beiträge zur Sozialversicherung und die Lohnsteuer abgezogen werden.
Weltweit: Du möchtest während deiner Ausbildung eine Zeit ins Ausland? Das Berufsbildungsgesetz sieht die Möglichkeit vor, im Rahmen der Ausbildung ein Auslandspraktikum zu absolvieren und später, sofern alle Nachweise erbracht wurden, auf die Ausbildung anzurechnen. Die Auslandszeit beträgt maximal neun Monate und kann in begründeten Einzelfällen bis zu einem Jahr verlängert werden.
XS oder XXL: Deine normale Arbeitsbekleidung musst du dir selbst kaufen. Wer Berufsausbildungsbeihilfe bekommt, erhält dafür monatlich einen Zuschuss von 12. Dein Ausbildungsbetrieb muss dir jedoch kostenlos Schutzkleidung zur Verfügung stellen, wenn diese aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben ist.
Yoga, Playstation, Freunde treffen: Damit dir während der Ausbildung genügend Zeit für andere Beschäftigungen bleibt, stehen dir zwischen Ende und Beginn von aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mindestens elf Stunden Freizeit zu.
Zeugnis: Nach erfolgreicher Abschlussprüfung hast du Anspruch auf drei Zeugnisse: eines von der Berufsschule über die Noten in den jeweiligen Fächern, eines vom Betrieb, in dem die Leistungen im Berufsalltag beschrieben und bewertet werden, und ein Gesamtzeugnis, das die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung bescheinigt. Dein Abschlusszeugnis ist wesentlich für deinen weiteren Berufsweg. Bei deinem Ausbilder kannst du gegebenenfalls zusätzliche Angaben über deine Führung, Leistungen und über besondere fachliche Fähigkeiten anfordern.
Julia Reinhardt – Redaktion agrarmanager
Teilen per: