Neues Jahr, neue Rechte: 2026 im Überblick
Veränderungen in 2026
Mit dem Jahr 2026 treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft, die den Alltag von Beschäftigten, Verbrauchern, Herstellern sowie Arbeitgebern spürbar verändern. Von höheren Löhnen und steuerlichen Entlastungen über digitale Verwaltungsprozesse bis hin zu neuen Pflichten für Hersteller und mehr Transparenz in der Arbeitswelt. Die Reformen reichen über viele Lebensbereiche hinweg. Auch auf europäischer Ebene sorgen neue Richtlinien und Verordnungen für frische Impulse, insbesondere im Bereich Künstliche Intelligenz, Nachhaltigkeit und Verbraucherrechte. Der folgende Überblick zeigt, welche Änderungen 2026 wichtig werden, worauf du dich einstellen solltest und welche Chancen, aber auch Verpflichtungen, damit verbunden sind.
Mindestlohn steigt zum 1. Januar
Mit der Verabschiedung der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung hat das Bundeskabinett den Weg für eine deutliche Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn zunächst auf 13,90 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 folgt die nächste Stufe mit 14,60 Euro je Stunde. Die Erhöhung basiert auf der Empfehlung der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 und bedeutet ein Plus von 8,42 Prozent im ersten Schritt sowie 5,04 Prozent im darauffolgenden Jahr. Auch Minijobber profitieren von der Anpassung, denn die monatliche Verdienstgrenze erhöht sich zeitgleich auf 603 Euro.
Entgelttransparenzgesetz: Was Arbeitgeber und Beschäftigte wissen müssen
Ab dem 1. Juli 2026 treten zentrale Neuerungen im Entgelttransparenzgesetz in Kraft und der Anwendungsbereich wird ausgeweitet. Künftig gelten die Regelungen bereits für Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten. Beschäftigte erhalten erweiterte Auskunftsrechte und können somit Informationen zur eigenen Entgelthöhe sowie zu den durchschnittlichen Gehältern vergleichbarer Kollegen verlangen.
Auch im Bewerbungsprozess wird mehr Transparenz vorgeschrieben. Stellenausschreibungen müssen ein Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne enthalten. Für Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden kommen regelmäßige Entgelttransparenzberichte hinzu. Eine wesentliche Änderung ist die Beweislastumkehr, denn Arbeitgeber müssen künftig nachweisen, dass Entgeltunterschiede sachlich gerechtfertigt sind. Zusätzlich drohen bei Verstößen erweiterte Entschädigungsansprüche und Sanktionen, und Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden jährlich über ihr Auskunftsrecht zu informieren. Ziel ist eine fairere, transparentere und diskriminierungsfreie Vergütung.
Höherer Steuerfreibetrag ab 2026
Neben steigenden Abgaben gibt es auch eine positive Entwicklung: Der steuerliche Grundfreibetrag wird angehoben. Er steigt von den bislang 11.784 Euro auf 12.348 Euro. Einkommen bis zu dieser Grenze bleiben damit steuerfrei und stellen somit eine Entlastung für Teilzeitbeschäftigte, geringer Verdienende und grundsätzlich alle Steuerzahler dar. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Freibetrag. Der Grundfreibetrag soll sicherstellen, dass das notwendige Existenzminimum ohne Einkommensteuer gesichert ist. Zusätzlich wird auch der Kinderfreibetrag inklusive Erziehungsfreibetrag auf 9.756 Euro erhöht.
Digitaler Steuerbescheid statt Brief
Ab 1. Januar 2026 sollen Steuerbescheide zunehmend digital statt per Post bekanntgegeben werden, sofern die Steuererklärung über ELSTER oder ein anderes sicheres elektronisches Verfahren eingereicht wurde. Der digitale Steuerbescheid wird damit grundsätzlich zum Standard. Anders als bisher ist keine ausdrückliche Einwilligung mehr erforderlich. Es gilt das Opt-out-Prinzip, sprich wer weiterhin einen postalischen Bescheid erhalten möchte, muss dem digitalen Versand aktiv widersprechen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz vom 23. Oktober 2024, das unter anderem § 122a AO und § 28 Absatz 2 EGAO neu regelt.
Ursprünglich war vorgesehen, diese Umstellung bereits 2026 umzusetzen. Nach Angaben des Deutschen Steuerberaterverbands verschiebt der Gesetzgeber den Start. Denn Digitale Steuerbescheide sollen erst ab 2027 verbindlich zur Regel werden. Papierbescheide bleiben weiterhin möglich, nehmen künftig jedoch eine Ausnahmerolle ein.
Krankenkassenzusatzbeiträge neu geregelt: Ein kleiner Überblick
Auch im Jahr 2026 steht die gesetzliche Krankenversicherung weiterhin unter finanziellem Druck. Während der allgemeine Beitragssatz für alle Krankenkassen unverändert bei 14,6 % liegt, wird der Zusatzbeitrag von jeder Kasse individuell festgelegt. Im Jahr 2025 reichten diese Zusatzbeiträge von 2,18 % bis 4,4 %, der durchschnittliche Satz lag bei 2,5 %. Für 2026 steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag nun auf 2,9 %. Welche Krankenkasse welchen Beitrag erhebt, erfahren Versicherte in der detaillierten Übersicht der Beitragsänderungen zum 01.01.2026.
EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“
Auch im Bereich der Werbung werden die Anforderungen deutlich verschärft. Bis spätestens 27. März 2026 muss Deutschland die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) umsetzen. Ab voraussichtlich 27. September 2026 gelten dann strengere Vorgaben für sogenannte Umweltaussagen („Green Claims“) und grüne Werbung.
Unternehmen dürfen künftig nur noch mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsversprechen werben, wenn diese objektiv, nachvollziehbar und überprüfbar belegt werden können. Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ ohne konkrete Nachweise sollen damit unzulässig werden. Auch Nachhaltigkeitssiegel unterliegen strengeren Regeln. Sie müssen entweder auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Stellen festgelegt sein.
Zur Umsetzung der neuen EU-Vorgaben hat die Bundesregierung bereits einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgelegt. Ziel ist es, Verbraucher besser vor irreführender „Greenwashing“-Werbung zu schützen und für mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit im Nachhaltigkeitsmarketing zu sorgen
EU-AI-Act: Ausblick 2026
Ab dem 2. August 2026 tritt der EU AI Act weitgehend in Kraft. Damit gelten erstmals verbindliche Regeln für die Veröffentlichung von KI-generierten Inhalten. Wer KI-Texte, -Bilder oder -Videos öffentlich teilt, muss diese klar kennzeichnen. Plattformen wie YouTube, Instagram oder Facebook werden entsprechende Funktionen bereitstellen; fehlende Kennzeichnungen können zu Einschränkungen oder Bußgeldern führen. Besonders streng sind die Vorgaben für journalistische, wissenschaftliche und politische Inhalte.
Auch die Arbeitswelt wird betroffen sein. Unternehmen, die KI bei Bewerbungen, Personalauswahl oder Leistungsanalysen einsetzen, müssen künftig zusätzliche Vorgaben beachten. Für besonders sensible High-Risk-KI-Systeme plant die EU jedoch eine Fristverlängerung bis Ende 2027, um eine praxistaugliche Umsetzung zu ermöglichen.
Entfernungspauschale 2026: 38 Cent pro Kilometer vom ersten Meter an
Über die Entfernungspauschale, besser bekannt als Pendlerpauschale, können Fahrtkosten für den täglichen Arbeitsweg steuerlich geltend gemacht werden. Sie zählt zu den Werbungskosten in der Steuererklärung und senkt damit das zu versteuernde Einkommen. Davon profitieren nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbstständige, die regelmäßig zu einer Betriebsstätte fahren.
Berechnet wird die Pendlerpauschale auf Basis der einfachen Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz sowie der Anzahl der Arbeitstage im Jahr. Bislang galt ein gestaffelter Kilometersatz: 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer, 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Ab 2026 wird dieses System deutlich vereinfacht. Dann gilt ein einheitlicher Kilometersatz von 38 Cent und zwar vom ersten Kilometer an. Die bisherige Staffelung entfällt vollständig. Jeder Kilometer des einfachen Arbeitswegs wird damit gleich hoch angesetzt, unabhängig von der Entfernung.
Diese Neuregelung soll insbesondere Pendler mit kürzeren Strecken entlasten und macht die Berechnung transparenter. Gleichzeitig kann sich die Erhöhung spürbar auf die jährliche Steuerersparnis auswirken, vor allem für alle, die regelmäßig zur Arbeit pendeln.
Rücknahmepflicht für Lithium-Ionen-Batterien
Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue Vorgaben für die Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien, etwa aus E-Bikes oder E-Scootern. Künftig müssen öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger diese Batterien zurücknehmen. Damit soll die Entsorgung sicherer werden, denn Lithium-Ionen-Batterien gelten als besonders sensibel, sowohl im Hinblick auf Umweltaspekte als auch auf Brand- und Sicherheitsrisiken bei falscher Lagerung oder Entsorgung. Die rechtliche Grundlage ist das Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz, das das deutsche Recht an die EU-Batterieverordnung anpasst. Hersteller sind bereits verpflichtet, kollektive Sammelsysteme für alle Batteriekategorien einzurichten und Sicherheitsleistungen zu hinterlegen. Die in der EU-Verordnung verankerten Sorgfaltspflichten sollen jedoch entsprechend dem Vorschlag des vierten Omnibus-Pakets erst ab August 2027 verbindlich gelten.
Neue Herstellerpflicht: Recht auf Reparatur
Bis spätestens 31. Juli 2026 muss Deutschland die sogenannte „Recht-auf-Reparatur“-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Künftig werden Hersteller bestimmter Produktgruppen verpflichtet, Reparaturen zu einem angemessenen Preis und innerhalb eines angemessenen Zeitraums anzubieten. Auch dann, wenn die gesetzliche Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist.
Für Verbraucher bringt die Richtlinie zusätzliche Vorteile. Wer im Rahmen der Sachmängelhaftung eine Reparatur statt einer Ersatzlieferung wählt, soll mit einer verlängerten Gewährleistung belohnt werden. Ziel der neuen Regeln ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, Ressourcen zu schonen und Elektroschrott zu reduzieren.