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Urlaubsanspruch berechnen©stock.adobe.com/oksa_studio

02.11.2023 Judith Köhler

Urlaubsanspruch berechnen: So geht's!

Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch richtig?

Jeder Mitarbeiter hat einen geregelten Urlaubsanspruch, welcher in seinem Arbeitsvertrag festgelegt ist. Grundsätzlich lässt sich der jeweilige Anspruch eigenhändig errechnen, da nicht ausschließlich der gesetzlich-festgelegte Anspruch im Arbeitsvertrag gilt, sondern die Arbeitstagesanzahl ebenso wichtig ist.

Der aktuelle Anspruch auf Urlaub hängt somit mit den geleisteten Arbeitstagen pro Woche ab und wird daran anteilig gemessen.


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Urlaubsanspruch: Wie viele Tage Urlaub stehen mir zu?

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 20 Tage pro Jahr bei einer 5-Tageswoche und 24 Tage Mindesturlaub bei einer 6-Tages-Arbeitswoche.

Im Durchschnitt bekommt ein Mitarbeiter bei deutschen Unternehmen 24 Tage Urlaub. Beamte und Personen, die in einem Tarifvertrag angestellt sind, haben oftmals 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr bei einer 5-Tage-Arbeitswoche.

Welchen Urlaubsanspruch habe ich im Falle einer Kündigung?

Im Falle einer Kündigung (seitens des Arbeitsgebers oder Arbeitnehmers) gibt es drei Möglichkeiten, wie mit dem noch vorhandenen Resturlaub umgegangen wird:

  • Resturlaub aufbrauchen
  • Resturlaub ausbezahlen 
  • Resturlaub verfallen lassen

Im Falle einer Kündigung verfällt der Urlaub zunächst nicht, sondern sollte im besten Fall vom Arbeitnehmer vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufgebraucht werden. Besteht nicht die Möglichkeit, nicht genommene Urlaubstage bis zur endgültigen Entlassung aus dem Unternehmen zu nehmen, ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet dazu, den Resturlaub auszubezahlen. Hierbei ist es unerheblich, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Kündigung vollzogen haben. 

Urlaubsanspruch berechnen
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Kündigung: Wie berechne ich den Resturlaub?

Wenn du innerhalb eines laufenden Kalenderjahres kündigen möchtest, stellt sich die Frage, wie viel Resturlaub dir noch bis zum letzten Arbeitstag bleibt. In der Regel hast du pro Monat einen Anspruch auf ein Zwölftel deines Urlaubes. Bei der Berechnung werden oftmals halbe Urlaubstage aufgerundet.

So kannst du deinen Anspruch auf Resturlaub berechnen:

Du kündigst deinen Arbeitsvertrag zum 31. März des laufenden Kalenderjahres.

3/12 Monate x 20 Urlaubstage = 5 Tage

Solltest du zum 31. März kündigen, hast du bis dahin einen Urlaubsanspruch auf 5 Tage.

Kündigung: Gibt es Unterschiede beim Resturlaub?

Laut Rechtslage gibt es beim Urlaubsanspruch Unterschiede, wenn du in der ersten oder zweiten Jahreshälfte kündigst. Verlässt du das Unternehmen in der ersten Jahreshälfte, hast du Anspruch auf ein Zwölftel deines Jahresurlaubs pro gearbeitetem Monat.  

Verlässt du das Unternehmen in der zweiten Jahreshälfte, hast du mitunter Anspruch auf den ganzen Mindesturlaub, demnach also mindestens 20 Tagen. Bitte in jedem Fall zur Klärung des Resturlaubs die Personalabteilung um ein Gespräch! 


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