Eine Gruppe an Ingenieuren benutzet einen KI-Assistenten zur Unterstützung bei ihrer Auswertung
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22.01.2026
Antonia Gabarda-Crespo

Darf ich die KI meine Arbeit machen lassen?

Darf der Arbeitgeber KI-Nutzung verlangen oder verbieten?

Ob ChatGPT, Übersetzungstools oder KI-gestützte Analysen, KI ist längst im Arbeitsalltag angekommen. Doch die entscheidende Frage lautet dabei nicht, was technisch alles möglich ist, sondern was arbeitsrechtlich überhaupt erlaubt ist. Kurz gesagt: Ja, dein Arbeitgeber darf dir die Nutzung von KI-Tools verbieten und er darf sie dir auch unter bestimmten Voraussetzungen vorschreiben.

Der Grund hierfür liegt im sogenannten Weisungsrecht des Arbeitgebers, welches grundsätzlich festlegt, wie und mit welchen Werkzeugen du deine Arbeit erledigst. Nutzt du trotz eines klaren Verbots, KI-Tools, kann das als Pflichtverletzung gelten. Die Folgen könnten von einer Ermahnung, Kündigung bis hin zu Schadenersatzforderungen reichen. Umgekehrt gilt jedoch, dass wenn dein Arbeitgeber rechtmäßig KI-Tools einsetzt, darf er deren Nutzung auch anordnen. Nichtdestotrotz eigenmächtig KI ohne Zustimmung einzusetzen, ist hingegen ebenfalls problematisch.

In wie weit darf ich als Arbeitnehmer KI im Berufsalltag verwenden?

Besteht grundsätzlich eine Erlaubnis zur Nutzung von KI am Arbeitsplatz oder zumindest kein ausdrückliches Verbot durch den Arbeitgeber, stellen sich aus arbeitsrechtlicher Sicht weitere entscheidende Fragen: Zu welchem Zweck und in welchem Umfang darfst du KI einsetzen? Und darf KI dazu beitragen, deine Arbeitsergebnisse zu verbessern?

Maßgeblich ist dabei ein zentraler Grundsatz des Arbeitsrechts und zwar, dass die Arbeitsleistung höchstpersönlich zu erbringen ist. Dieser Grundsatz wird in der Regel noch eingehalten, wenn du KI lediglich als unterstützendes Werkzeug nutzt, wie zum Beispiel zur Vorbereitung, Strukturierung oder Optimierung deiner Arbeit. Dies gilt nur solange wie du deine eigentliche Tätigkeit weiterhin selbst ausführst. Voraussetzung ist dabei, dass der Arbeitgeber die KI-Nutzung nicht generell untersagt hat. Anders ist die Situation zu bewerten, wenn du die KI faktisch für dich arbeiten lässt und dessen Ergebnisse als eigene Arbeitsleistung ausgibst. In diesem Fall wird die Pflicht zur höchstpersönlichen Leistungserbringung verletzt. Arbeitsrechtlich könnte dies eine Abmahnung rechtfertigen. 

Illustration Suchleiste "Prompt" bei einer KI
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Wie darf ich als Arbeitnehmer KI nutzen?

KI am Arbeitsplatz: In diesen Fällen können dir rechtliche Konsequenzen drohen

Wer für Fehler von der KI haftet, ist bislang rechtlich noch nicht eindeutig geregelt. Es gibt keine speziellen Gesetze zur KI-Haftung und bislang nur wenige gerichtliche Entscheidungen. Umso wichtiger ist ein Urteil des Landgerichts Kiel aus dem Jahr 2024, das erstmals konkrete Maßstäbe setzt. Das Gericht entschied, wer bewusst eine KI-Software nutzt, um Informationen zu generieren, und diese anschließend veröffentlicht, kann für falsche Inhalte haftbar gemacht werden. Das gilt insbesondere dann, wenn die KI zur Beantwortung von Suchanfragen eingesetzt wird und die Ergebnisse auf einem Internetportal erscheinen. Der Einwand, es habe sich um einen automatisierten Prozess gehandelt oder die KI sei fehlerhaft programmiert gewesen, greift dabei nicht. Nach Auffassung des Gerichts macht sich der Anwender die KI-generierten Inhalte mit der Veröffentlichung zu eigen. Nach außen hin übernimmt er damit erkennbar die Verantwortung für deren Richtigkeit. Entscheidend ist also nicht, wie die Informationen entstanden sind, sondern dass sie veröffentlicht wurden. In diesem Fall helfen Hinweise oder Haftungsausschlüsse nicht weiter. Weder der Verweis in den Nutzungsbedingungen, dass Inhalte automatisiert erzeugt wurden und fehlerhaft sein könnten, noch allgemeine Haftungsausschlüsse für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit schützen vor einer Haftung. Kurz gesagt, wer KI-Ergebnisse veröffentlicht, steht rechtlich dafür ein auch dann, wenn die KI den Fehler verursacht hat.

KI und Datenschutz: Welche Daten du nicht preisgeben darfst

Im Umgang mit KI im Arbeitsalltag kommt es häufig dazu, dass Projektpläne, Kundendaten oder interne Informationen unbedacht eingegeben werden, um schneller zu Ergebnissen zu kommen. Genau hier liegt ein großes Risiko. Personenbezogene Daten und vertrauliche Unternehmensinformationen dürfen nicht an KI-Systeme weitergegeben werden, denn viele KI-Tools speichern und analysieren eingegebene Daten zu Trainingszwecken. Wo diese Informationen am Ende landen, ist oft unklar.

Besonders kritisch ist das in Bereichen wie Kundenservice oder Projektarbeit, in denen regelmäßig mit personenbezogenen Daten gearbeitet wird. Solche Daten dürfen nach § 47 Bundesdatenschutzgesetz nicht ohne Weiteres an Dritte weitergegeben werden, wozu die KI auch gehört. Dies gilt ausdrücklich auch für öffentlich zugängliche KI-Tools. Aus diesem Grund empfehlen Arbeitsrechtsexperten, dass Unternehmen klar festlegen, ob und wie KI genutzt werden darf. Ist der KI-Einsatz am Arbeitsplatz erlaubt, müssen Mitarbeitende genau wissen, für welche Zwecke sie KI einsetzen dürfen, welche Daten zulässig sind und welche nicht. Klare interne Richtlinien und gezielte Schulungen helfen dabei, Datenschutzverstöße zu vermeiden und KI verantwortungsvoll einzusetzen.

Branchen, die beim Einsatz von KI besonders aufpassen sollten

Beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz ist besondere Vorsicht in Branchen geboten, die regelmäßig mit sensiblen, personenbezogenen oder vertraulichen Daten arbeiten. Dazu zählt vor allem das Gesundheitswesen, in dem Patientendaten und medizinische Informationen höchsten Datenschutzanforderungen unterliegen und Fehlentscheidungen gravierende Folgen haben können. Auch in der Rechtsberatung und im Justizbereich ist der KI-Einsatz kritisch, da hier vertrauliche Mandanteninformationen verarbeitet werden und fehlerhafte Auskünfte erhebliche Haftungsrisiken bergen.

Ähnlich sensibel ist der Einsatz von KI im Personalwesen, insbesondere bei Bewerbungs- und Auswahlprozessen, da personenbezogene Daten verarbeitet werden. In der Finanz- und Versicherungsbranche kommt hinzu, dass es um besonders schützenswerte Finanz- und Vertragsdaten geht und Fehlentscheidungen schnell hohe wirtschaftliche Schäden verursachen können. Auch im Kundenservice und Vertrieb ist Zurückhaltung geboten, da hier regelmäßig Kundendaten verarbeitet und Auskünfte erteilt werden, für deren Richtigkeit Unternehmen einstehen müssen. In Industrie, Forschung und Entwicklung besteht wiederum das Risiko, dass Betriebsgeheimnisse, vertrauliches Know-how oder geschützte Innovationen unbeabsichtigt an externe KI-Systeme gelangen.

Nicht zuletzt sollten Medien, Journalismus und Öffentlichkeitsarbeit beim Einsatz von KI besonders aufmerksam sein, da sie eine besondere Verantwortung für korrekte Informationen tragen und KI-Inhalte klar gekennzeichnet werden müssen. Ähnliche Anforderungen gelten für den öffentlichen Dienst, der mit sensiblen Bürgerdaten arbeitet und strengen rechtlichen Vorgaben unterliegt. Insgesamt gilt, je sensibler die Daten und je größer die möglichen rechtlichen oder wirtschaftlichen Folgen, desto sorgfältiger sollte der Einsatz von KI geprüft und geregelt werden.

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