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Wegeunfall: Was ist zu tun bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit?©stock.adobe.com/Borin

17.01.2024 Judith Köhler

Wegeunfall: das solltest du bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg tun

Vielerorts hat es diesen Winter mehrfach geschneit und bei Minusgraden ist Bodenfrost entstanden. Wer auf dem Weg zur Arbeit ausrutscht und sich verletzt, fragt sich zu Recht: Was muss ich jetzt tun? An wen muss ich mich wenden und bei wem muss ich mich melden? Zu welchem Arzt sollte ich jetzt gehen? 

Wir verraten daher, was als "Wegeunfall" bezeichnet wird und an wen sich Arbeitnehmer bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit wenden sollten.

Was ist ein Wegeunfall?

Ein Wegeunfall ist ein Unfall auf dem Weg zu deiner Arbeitsstätte oder dem Heimweg von der Arbeit nach Hause. Ebenso zählen zum Wegeunfall Unfälle, die während der Arbeitszeit passieren, beispielsweise in deiner Mittagspause

Solltest du dich auf Umwegen zu deinem Arbeitsplatz befinden und währenddessen in einen Wegeunfall verwickelt sein, bist du ebenfalls über deinen Arbeitgeber bzw. die Berufsgenossenschaft versichert und es zählt als Wegeunfall. Egal ob du gerade deine Kinder zur Kita bringst oder abholst, aufgrund einer Verkehrssperrung einen Umweg fahren musst - du bist bis zur Ankunft auf der Arbeit oder Zuhause versichert. Die Ausnahmen hiervon sind eine Unterbrechung des Weges von über zwei Stunden oder ein privater Umweg. Genau genommen kannst du einen Unfall als Wegeunfall oder Arbeitsunfall ab dem Zeitpunkt des Verlassens deines zuhause bis zur Ankunft am Arbeitsplatz bezeichnen. Ebenso wichtig ist es für dich zu wissen, dass du egal mit welchem Verkehrsmittel oder ob du zu Fuß unterwegs bist, abgesichert bist.

Wegeunfall: Was muss ich jetzt tun?

Solltest du auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall haben, passieren folgende Dinge: 

  1. Ärztliche Versorgung: Du suchst einen Durchgangsarzt auf oder lässt dich im Krankenhaus versorgen
  2. Du informierst auf dem Weg zum Durchgangsarzt deinen Arbeitgeber über den Wegeunfall
  3. Dein Arbeitgeber informiert die Berufsgenossenschaft
  4. Dein Arbeitgeber sendet eine Unfallanzeige an die gesetzliche Unfallversicherung 

Was musst du bei einem Wegeunfall beachten? 

Sollte dir auf dem Weg zu deiner Arbeit ein Unfall passieren und dir etwas zustoßen, steht zunächst deine ärztliche Versorgung im Vordergrund. Entweder wirst du bei einem Durchgangsarzt vorstellig oder wirst vom Rettungsdienst zu einer Untersuchung ins Krankenhaus gebracht. Bist du auf dem Weg zum Arzt, solltest du dich bereits vorsorglich bei deinem Arbeitgeber melden und ihn darüber informieren, dass du einen Unfall hattest. Ob und wie lange du arbeitsunfähig bist, wird der Arzt klären. Bei einem Wegeunfall wirst du von deinem Arbeitgeber zu einem sogenannten "Durchgangsarzt" geschickt und solltest nicht deinen Hausarzt aufsuchst. Der Durchgangsarzt entscheidet über weitere Behandlungsmöglichkeiten und rechnet die entstandenen Kosten über die gesetzliche Unfallversicherung ab.

Stellt der Durchgangsarzt eine Krankmeldung/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über einen Zeitraum von mehr als 3 Tagen aus, ist der Unfall durch deinen Arbeitgeber bei der Berufsgenossenschaft zu melden. Hierzu reicht dein Arbeitgeber ein Formular mit der genauem Unfallschilderung eingereicht. Die Behandlungskosten werden durch deine gesetzliche Unfallversicherung über deinen Arbeitgeber abgedeckt. Hierzu wird ein Unfallbericht erstellt und der Versicherung übermittelt.


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Wer haftet im Falle eines Wegeunfalls? 

Grundsätzlich haftet bei einem Wegeunfall dein Arbeitgeber. Nach einem Arbeitsunfall und einer Arbeitsunfähigkeit zahlt dein Arbeitgeber weitere 6 Wochen Krankengeld an dich aus, wenn du seit mindestens 4 Monaten bei der Firma als Arbeitgeber angestellt bist. Diese Art von Gehaltszahlung nennt man Lohnfortzahlung. Bist du nach 6 Wochen weiterhin arbeitsunfähig, muss dein Arbeitgeber nicht verpflichtend weiterzahlen. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Berufsgenossenschaft. In Form des Verletztengeldes (allerdings nur 80% deines Gehaltes) bekommst du deinen Lohn ab diesem Zeitpunkt über deine Krankenkasse ausgezahlt.

Ebenso hast du in Ausnahmen einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber deines Arbeitgebers. Um Schmerzensgeld einzufordern gelten bestimmte Haftprivilegien, wie eine vorzuweisende Vorsätzlichkeit

Was ist bei einem Arbeitsunfall zu tun?
©stock.adobe.com/Paolese

Kann ein Arbeitsunfall zu einer Kündigung führen? 

Generell hat dein Arbeitgeber nur ein Anrecht darauf dich zu kündigen, wenn er die gesetzlichen Fristen einhält und ein Kündigungsgrund vorliegt. Während den ersten 6 Monaten Arbeitszeit bei deinem neuen Arbeitsgeber bist du grundsätzlich leichter zu kündigen, da dieser Zeitraum in die Probezeit fällt. Du darfst nicht aus persönlichen Gründen gekündigt werden. Gleiches gilt auch im Falle einer Arbeitsunfähigkeit bei einem Arbeitsunfall, du darfst aufgrund eines Arbeitsunfall oder eines Wegeunfalls nicht gekündigt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Wegeunfall und einem Arbeitsunfall? 

Unter einem Arbeitsunfall versteht man alle Unglücke, die sich als Folge eines versicherten Jobs ereignen. Der Wegeunfall stellt dabei eine besondere Form des Arbeitsunfalles dar, die auf dem Hin- oder Rückweg von deinem Zuhause zum Arbeitsplatz und außerhalb der Arbeitsstätte passieren. Für deinen Arbeitgeber sind jedoch beide Formen von Unfällen versicherungspflichtig.

Was passiert bei einem Wegeunfall im Homeoffice? 

Ebenso ein Unfall während deiner Arbeitszeit im Homeoffice zählt seit Juni 2021 gesetzlich als Wegeunfall, da zu diesem Zeitpunkt dein zuhause deine Arbeitsstätte darstellt. Laut dem aktuell geltenden Gesetz bist du während des Homeoffice im Rahmen einer " Tätigkeit im Haushalt oder an einem anderen Ort" gesetzlich versichert, im Falle eines Unfalls. Jedoch gibt es im Rahmen des Homeoffice eine Bestimmungen bzw. Tätigkeiten, wann der Unfall als Wegeunfall betitelt werden kann. Ob ein Unfall während deiner Arbeitszeit im Homeoffice als Wegeunfall gilt, wird durch die sogenannten "objektivierten Handlungstendenz" festgelegt. Dieser Handlungsansatz legt fest, ob die Tätigkeit, welche zum Unfall beigetragen hat, eine dem Unternehmen dienende Tätigkeit beschreibt. Passiert ein Unfall während privaten Tätigkeiten (Kaffee kochen in deiner eigenen Küche und du verbrennst dich beim trinken) zählt es nicht als Arbeitsunfall. 


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