30.09.2024 ● Judith Köhler
Urlaubstage auszahlen lassen: So geht's
Wie viele Urlaubstage stehen dir als Arbeitnehmer zu?
Die Anzahl der dir als Arbeitnehmer zustehenden Urlaubstage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Land, in dem du arbeitest, der Art deines Arbeitsvertrags und den Regelungen des Unternehmens. Die genaue Anzahl der dir zustehenden Urlaubstage hängt ebenso von deinem individuellen Arbeitsvertrag, Tarifverträgen und gesetzlichen Vorgaben ab. Der gesetzliche Mindesturlaub in Deutschland beträgt jedoch 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Hier sind einige allgemeine Hinweise für dich:
Der gesetzliche Mindesturlaub (in Deutschland):
- Vollzeitbeschäftigte: In Deutschland schreibt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) einen gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen vor, basierend auf einer 6-Tage-Woche. Für Arbeitnehmer mit einer 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen.
- Teilzeitbeschäftigte: Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Die Anzahl der Urlaubstage wird entsprechend der Anzahl der Arbeitstage pro Woche anteilig berechnet.
Individuelle Arbeits- und Tarifverträge
- Tarifverträge: In vielen Branchen regeln Tarifverträge den Urlaubsanspruch. Diese gewähren oft mehr Urlaubstage als der gesetzliche Mindesturlaub. In einigen Fällen sind 30 oder mehr Urlaubstage üblich.
- Betriebsvereinbarungen: Einige Unternehmen bieten aufgrund betrieblicher Vereinbarungen oder individueller Arbeitsverträge zusätzlichen Urlaub an. Diese Vereinbarungen können über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen.
Der zusätzliche Urlaub:
- Altersabhängiger Urlaub: Manche Unternehmen bieten älteren Arbeitnehmern zusätzlichen Urlaub an.
- Sonderurlaub: In bestimmten Situationen (z.B. Hochzeit, Geburt eines Kindes, Umzug, Todesfall eines nahen Verwandten) kann dir laut Gesetz oder Unternehmensrichtlinien Sonderurlaub zustehen.
Spezielle Urlaubsregelungen
- Schwerbehinderte Menschen: Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung haben in Deutschland einen zusätzlichen Anspruch von 5 Urlaubstagen pro Jahr, sofern keine anderen tariflichen oder betrieblichen Regelungen gelten.
- Bildungsurlaub: In vielen Bundesländern besteht das Recht auf Bildungsurlaub, der für Fort- oder Weiterbildungen genutzt werden kann. Die Anzahl der Tage variiert je nach Bundesland.
Der proportionale Urlaubsanspruch bei unterjähriger Beschäftigung:
Wenn du nicht das ganze Jahr im Unternehmen beschäftigt bist (z.B. bei einem späteren Eintritt oder früheren Austritt), wird dein Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Pro vollem Beschäftigungsmonat hast du Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs.
Wie kannst du deine Urlaubstage berechnen?
Um deine Urlaubstage korrekt zu berechnen, solltest du verschiedene Faktoren berücksichtigen: deine vertragliche Arbeitszeit, den gesetzlichen Mindesturlaub sowie etwaige Sonderregelungen durch Tarifverträge oder individuelle Absprachen. Hier ist eine schrittweise Anleitung, wie du deine Urlaubstage berechnen kannst:
Deine Grundlage: Der gesetzliche Mindesturlaub
- In Deutschland beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche oder 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche (Bundesurlaubsgesetz, BUrlG).
- Wenn du an weniger als 5 oder 6 Tagen pro Woche arbeitest, wird der Urlaub entsprechend anteilig berechnet.
Die Schritt-für-Schritt Berechnung
Im Folgenden haben wir ein Beispiele zusammengestellt, wie du deinen Urlaubsanspruch selbst berechnen kannst
Beispiel 1: Vollzeitbeschäftigung (5-Tage-Woche)
- Gesetzlicher Mindesturlaub: 20 Arbeitstage
- Zusätzliche Urlaubstage durch den Arbeitsvertrag: Wenn dein Arbeitgeber dir z.B. 30 Urlaubstage gewährt, beziehst du diese vertraglich festgelegte Zahl.
Beispiel 2: Teilzeitbeschäftigung
- Angenommen, du arbeitest 3 Tage pro Woche.
- Berechnung des Urlaubsanspruchs:
- Grundformel: Urlaubstage=Anzahl der wo¨chentlichen Arbeitstage5×vertragliche Urlaubstage\text{Urlaubstage} = \frac{\text{Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage}}{5} \times \text{vertragliche Urlaubstage}Urlaubstage=5Anzahl der wo¨chentlichen Arbeitstage×vertragliche Urlaubstage
- Bei einem vollen Urlaubsanspruch von 30 Tagen: 35×30=18 Urlaubstage\frac{3}{5} \times 30 = 18 \text{ Urlaubstage}53×30=18 Urlaubstage
- Dein Anspruch wären also 18 Urlaubstage bei einer 3-Tage-Woche.
Beispiel 3: Unvollständiges Beschäftigungsjahr
Wenn du nicht das ganze Jahr beschäftigt bist, wird der Urlaub anteilig berechnet. Pro vollem Beschäftigungsmonat hast du Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs.
- Angenommen, du hast einen Anspruch auf 30 Urlaubstage und warst 6 Monate im Unternehmen beschäftigt: 3012×6=15 Urlaubstage\frac{30}{12} \times 6 = 15 \text{ Urlaubstage}1230×6=15 Urlaubstage
- Dein anteiliger Anspruch für 6 Monate beträgt also 15 Tage.
Sonderregelungen berücksichtigen
- Tarifvertraglicher Zusatzurlaub: Viele Tarifverträge gewähren mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub. Prüfe also, ob in deinem Tarifvertrag zusätzliche Tage vorgesehen sind.
- Zusätzlicher Urlaub für Schwerbehinderte: In Deutschland haben schwerbehinderte Arbeitnehmer Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr.
Verhältnis von Arbeitstagen zu Urlaubstagen
- Vollzeit: Der Urlaubsanspruch orientiert sich an einer 5- oder 6-Tage-Woche.
- Teilzeit oder variable Arbeitszeit: Wenn du weniger Tage arbeitest, wird dein Urlaub anteilig zu deiner Wochenarbeitszeit berechnet.
Sonderregelungen für Sonderurlaub
Manche Ereignisse (z.B. Hochzeit, Geburt eines Kindes) können zusätzlichen Sonderurlaub bedeuten, der nicht vom regulären Urlaubsanspruch abgezogen wird. Dies wird oft individuell oder nach Tarifvertrag geregelt.
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
- Vollzeitbeschäftigte (5-Tage-Woche): Verwende die vertraglich oder gesetzlich festgelegten Urlaubstage.
- Teilzeitbeschäftigte oder flexible Arbeitszeiten: Berechne deinen Urlaub anteilig entsprechend der Anzahl der Arbeitstage pro Woche.
- Anteilig bei unterjähriger Beschäftigung: Multipliziere deinen Jahresurlaub mit dem Verhältnis der vollen Beschäftigungsmonate zum Jahr (1/12 pro Monat).
Urlaubsanspruch berechnen: So geht's!
Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch und was ist zu beachten im Falle einer Kündigung?
Kannst du dir deine Urlaubstage auszahlen lassen?
Ja, du kannst dir deine Urlaubstage unter bestimmten Umständen auszahlen lassen, aber in der Regel ist dies nur in Ausnahmefällen möglich. Grundsätzlich sieht das Arbeitsrecht vor, dass Urlaub genommen und nicht ausgezahlt werden soll, da Urlaub der Erholung dient. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen eine Auszahlung der Urlaubstage zulässig ist:
Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Ende des Arbeitsverhältnisses: Wenn du dein Arbeitsverhältnis kündigst oder dein Vertrag endet und du noch Resturlaub hast, den du vor deinem Austritt nicht mehr nehmen kannst, muss dir der Arbeitgeber diesen Urlaub finanziell abgelten.
- Beispiel: Wenn dir noch 10 Urlaubstage zustehen, du aber vor dem Vertragsende keine Zeit mehr hast, diese zu nehmen, erhältst du eine Auszahlung für diese verbleibenden Tage.
- Gesetzliche Grundlage in Deutschland: Laut § 7 Abs. 4 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) ist die Abgeltung des Urlaubs nur zulässig, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann.
Urlaub während der Kündigungsfrist
- Während der Kündigungsfrist kannst du deinen Urlaub nehmen, wenn das betrieblich möglich ist. Der Arbeitgeber kann jedoch verlangen, dass du während dieser Frist weiterarbeitest, und stattdessen den Resturlaub auszahlen.
Unmöglichkeit der Urlaubsnahme
- Langzeiterkrankung: Wenn du aufgrund einer Langzeiterkrankung deinen Urlaub nicht nehmen konntest und das Arbeitsverhältnis endet, kann es zu einer Auszahlung des nicht genommenen Urlaubs kommen. In diesem Fall verfallen Urlaubstage nicht und müssen ausgezahlt werden.
- Mutterschutz/Elternzeit: Bei der Rückkehr aus Mutterschutz oder Elternzeit kann es ebenfalls zu einer Auszahlung kommen, wenn Urlaubstage aus dem vorherigen Beschäftigungszeitraum noch nicht genommen wurden und eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ansteht.
Keine Auszahlung während des laufenden Arbeitsverhältnisses
- Grundsatz: Keine freiwillige Auszahlung: Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Auszahlung von Urlaubstagen. Urlaub soll immer genommen werden, um dem Erholungszweck zu dienen.
- Ausnahme: Nur wenn ein Arbeitsvertrag endet und der Urlaub nicht mehr genommen werden kann, darf eine Auszahlung erfolgen.
Berechnung der Auszahlung
Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hierbei werden regelmäßige Gehaltsbestandteile wie Grundgehalt, Zuschläge oder Prämien berücksichtigt.
- Beispiel: Wenn du ein monatliches Gehalt von 3.000 Euro brutto erhältst und dir noch 10 Urlaubstage zustehen, erhältst du eine Abgeltung auf Basis von: 3.00022×10=1.363,64 Euro\frac{3.000}{22} \times 10 = 1.363,64 \, \text{Euro}223.000×10=1.363,64Euro (Bei einer Berechnung auf Basis einer 22-Tage-Arbeitswoche.)
Vereinbarungen im Arbeits- oder Tarifvertrag
In manchen Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen gibt es besondere Regelungen zur Auszahlung von Urlaubstagen. Diese sollten in deinem Fall immer geprüft werden.
Wie kannst du den Wert eines Urlaubstages herausfinden?
Um den Wert deines Urlaubstages zu berechnen, also herauszufinden, wie viel du bei einer eventuellen Auszahlung pro Urlaubstag erhältst, kannst du eine einfache Formel verwenden. Der Wert eines Urlaubstages hängt von deinem durchschnittlichen Gehalt ab. Die Berechnung orientiert sich an deinem Bruttogehalt und der Anzahl der durchschnittlichen Arbeitstage pro Monat.
Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berechnung:
Die grundlegende Berechnungs-Formel
Der Wert eines Urlaubstages wird berechnet, indem du dein Monatsbruttogehalt durch die durchschnittliche Anzahl der Arbeitstage pro Monat teilst.
Formel: Der Wert pro Urlaubstag=Monatsbruttogehalt geteilt durch deine durchschnittliche Arbeitstage pro Monat
Durchschnittliche Arbeitstage pro Monat
- Bei einer 5-Tage-Woche gibt es im Durchschnitt 21 bis 22 Arbeitstage pro Monat. Um genau zu sein, beträgt der Durchschnitt bei einer 5-Tage-Woche in einem Kalenderjahr etwa 21,75 Arbeitstage pro Monat.
- Für Teilzeitbeschäftigte oder bei abweichenden Arbeitswochen wird die Anzahl der Arbeitstage entsprechend angepasst.
Beispielberechnung für dich
- Monatsbruttogehalt: Angenommen, du verdienst 3.000 Euro brutto pro Monat.
- Arbeitstage pro Monat: Bei einer 5-Tage-Woche und durchschnittlich 21,75 Arbeitstagen pro Monat.
Formel: Der Wert pro Urlaubstag= 3.000 Euro geteilt durch 21,75 (deine durchschnittlichen Arbeitstage) =137,93 Euro
In diesem Beispiel beträgt der Wert eines Urlaubstages 137,93 Euro brutto.
Berechnung für Teilzeitbeschäftigte
Wenn du beispielsweise nur 3 Tage pro Woche arbeitest, beträgt die Anzahl der durchschnittlichen Arbeitstage pro Monat etwa 13 Arbeitstage. Bei einem Monatsgehalt von 1.800 Euro würde der Wert eines Urlaubstages folgendermaßen berechnet:
Formel: Der Wert pro Urlaubstag= 1.800 Euro geteilt durch 13 (Arbeitstage) =138,46
In diesem Fall wäre der Wert eines Urlaubstages 138,46 Euro brutto.
Die Sonderfälle
- Schichtarbeit oder variable Arbeitszeiten: Bei variablen Arbeitszeiten (z.B. Schichtarbeit) wird der Durchschnitt auf Grundlage der tatsächlichen Arbeitstage oder Arbeitsstunden in den letzten 13 Wochen vor der Urlaubsabrechnung berechnet.
- Zuschläge und Prämien: Gegebenenfalls können regelmäßige Gehaltsbestandteile wie Zulagen, Zuschläge oder Prämien mit einbezogen werden, wenn sie fester Bestandteil des Arbeitsentgelts sind.
Alternative Berechnung bei Stundenlohn
Wenn du auf Stundenbasis bezahlt wirst, kannst du den Wert eines Urlaubstages durch Multiplikation deines Stundenlohns mit der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitsstunden pro Tag ermitteln:
Formel: Der Wert pro Urlaubstag= Dein Stundenlohn × deinen Arbeitsstunden pro Tag
- Stundenlohn: 15 Euro
- Durchschnittliche Arbeitsstunden pro Tag: 8 Stunden
Der Wert pro Urlaubstag=15 Euro × 8 (Stunden) =120 Euro
Lohnt es sich, deine Urlaubstage ausbezahlen zu lassen?
Ob es sich lohnt, deine Urlaubstage auszahlen zu lassen, hängt von deiner individuellen Situation ab und sollte gut überlegt werden. Grundsätzlich dient Urlaub der Erholung, weshalb es oft besser ist, den Urlaub tatsächlich zu nehmen, statt ihn sich auszahlen zu lassen. In den meisten Fällen lohnt es sich nicht, deine Urlaubstage auszahlen zu lassen, insbesondere während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Der Erholungswert von Urlaub ist für deine langfristige Gesundheit und Leistungsfähigkeit von unschätzbarem Wert. Nur in Ausnahmefällen, z.B. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, kann es finanziell sinnvoll sein, die Urlaubstage auszahlen zu lassen. Wenn du finanziell nicht darauf angewiesen bist, ist es fast immer besser, den Urlaub zu nehmen. Hier sind einige Überlegungen, die dir bei der Entscheidung helfen können:
Der Erholungswert deines Urlaubs
- Urlaub zur Erholung: Der Hauptzweck von Urlaub ist es, sich zu erholen und wieder Kraft zu tanken. Wenn du dir deine Urlaubstage auszahlen lässt, verzichtest du auf diesen Erholungswert. Dauerhafte Überlastung oder zu wenig Auszeiten können zu Stress und Erschöpfung führen.
- Gesundheitliche Vorteile: Regelmäßige Auszeiten sind wichtig für die körperliche und geistige Gesundheit. Es ist schwer, diesen Erholungswert finanziell aufzuwiegen.
Der finanzielle Nutzen der Auszahlung
- Einmalige Zahlung: Wenn du am Ende deines Arbeitsverhältnisses noch Resturlaub hast, kann eine Auszahlung sinnvoll sein, da du sonst keine Möglichkeit hast, die Urlaubstage zu nehmen. Hier kann die Auszahlung eine finanzielle Unterstützung sein, insbesondere wenn du eine Übergangszeit bis zur nächsten Anstellung überbrücken musst.
- Zusätzliche Einnahme: Eine Auszahlung kann zu einer einmaligen finanziellen Entlastung führen, z.B. wenn du unerwartete Kosten hast. Allerdings handelt es sich dabei um eine Bruttoauszahlung, d.h. Sozialabgaben und Steuern werden darauf fällig.
Steuerliche Auswirkungen
- Höhere Steuerbelastung: Wenn du dir deine Urlaubstage auszahlen lässt, erhöht sich dein Bruttoeinkommen in diesem Monat, was möglicherweise eine höhere Steuerbelastung zur Folge hat. Dies könnte dazu führen, dass du von der Auszahlung netto weniger übrig behältst, als du vielleicht denkst.
- Progressionswirkung: Bei hohen Auszahlungen kann es zu einem höheren Steuersatz kommen, da du durch die zusätzliche Auszahlung in eine höhere Steuerprogression rutschen kannst.
Die Arbeitsrechtliche Aspekte
- Eingeschränkte Möglichkeit der Auszahlung: Grundsätzlich sieht das deutsche Arbeitsrecht vor, dass Urlaub vorrangig genommen und nicht ausgezahlt wird, es sei denn, es liegt eine besondere Ausnahme vor, z.B. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz). Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ist es daher schwierig, Urlaub auszahlen zu lassen.
- Anspruch bei Arbeitsbeendigung: Wenn du nach einer Kündigung deinen Resturlaub nicht mehr nehmen kannst, ist die Auszahlung oft die einzige Option.
Langfristige Folgen
- Möglicher Verlust von Urlaubsanspruch: In manchen Fällen, wenn du den Urlaub nicht nimmst, riskierst du, dass deine Urlaubstage verfallen. Manche Arbeitgeber gewähren keine Auszahlung und es gibt Regelungen, wonach Urlaub nach Ablauf des Jahres oder nach einem bestimmten Zeitraum verfällt.
- Verpasste Auszeiten: Durch die Auszahlung von Urlaubstagen verzichtest du auf Erholungspausen, die für deine langfristige Arbeitsleistung und Gesundheit entscheidend sind. Übermäßige Arbeitsbelastung kann zu Burnout und anderen gesundheitlichen Problemen führen.
Wann es sich lohnen kann:
- Am Ende des Arbeitsverhältnisses: Wenn du das Unternehmen verlässt und keine Möglichkeit mehr hast, den Resturlaub zu nehmen, lohnt sich die Auszahlung oft als einzige Option.
- Kurzfristige finanzielle Engpässe: Wenn du in einer finanziellen Notlage bist, kann die Auszahlung von Urlaubstagen kurzfristig eine Erleichterung bieten.
Wann es sich nicht lohnt:
- Während des laufenden Arbeitsverhältnisses: Da du auf den Erholungswert verzichtest und die Steuerbelastung höher sein kann, ist es in der Regel besser, den Urlaub zu nehmen, anstatt ihn sich auszahlen zu lassen.
- Längerfristige Erholung: Wenn du langfristig gesund und leistungsfähig bleiben möchtest, ist es ratsam, den Urlaub für die Erholung zu nutzen, anstatt nur die finanzielle Seite zu betrachten.
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