11.03.2024 ● Judith Köhler
Zu spät zur Arbeit - was ist zu tun?
Was solltest du tun, wenn du zu spät in die Arbeit kommst?
Es ist bestimmt jedem von uns schon einmal passiert - du bist zu spät in die Arbeit gekommen. Egal ob das Auto nicht angesprungen ist, Bus und Bahn Verspätung hatten oder du verschlafen hast.
Sobald du weißt, dass du zu spät zur Arbeit kommst, solltest du umgehend deinen Arbeitgeber informieren. Insbesondere bei Schichtdienst oder fest vereinbarten Kundenterminen ist es wichtig, dass du Bescheid gibst. Bereits ab einer zeitlichen Überschreitung von 5 Min liegt ein Zuspätkommen vor. Ebenso solltest du überlegen, ob Termine oder Meetings anstehen, die du ggf. zeitlich nicht mehr einhalten kannst. Auch dazu solltest du deinen Arbeitgeber und Kolleginnen und Kollegen zu informieren. Der schnellste Weg ist ein Anruf bei deiner Arbeitsstelle. Solltest du telefonisch niemand erreichen, kannst du zu Not deinen Kollegen Bescheid geben, damit diese die Information weitergegeben. Bereite bereits Kolleginnen und Kollegen darauf vor, um wieviel du dich verspätest und ob Termine für dich verschoben werden müssen. Anschließend solltest du dich bemühen auf direktem Weg zeitnah an deinem Arbeitsplatz einzutreffen.
Welche Folgen kann häufiges Zuspätkommen für dich haben?
Grundsätzlich verletzt du durch Zuspätkommen am Arbeitsplatz deine arbeitsrechtlichen Pflichten deines Arbeitsvertrags. Entscheidend ist ebenso auch, ob in deinem Arbeitsvertrag feste Arbeitszeiten oder ein Arbeitsvertrag auf Vertrauensarbeits- oder Gleitzeit festgelegt wurde. In diesem Fall bist du als Arbeitnehmer selbst verantwortlich für deine Arbeitszeiten und den Arbeitsbeginn. Somit kannst du quasi nicht Zuspätkommen. Termine und Meetings sind jedoch auch in diesem Falle zeitlich einzuhalten.
Grundsätzlich kann dir eine Abmahnung bei einem (unentschuldigten) Zuspätkommen von über 5 Minuten drohen. Nach der zweiten oder dritten Abmahnung darf dein Arbeitgeber dir eine Kündigung ausstellen. Solltest du in einem Zeitraum von ca. drei Monaten nur ab und zu wenige Minuten zu spät kommen, wird von einer Kündigung nach der dritten Mahnung ausgegangen. Solltest du jedoch ein deutliches Zuspätkommen innerhalb kurzer Zeit aufweisen, kann dir bereits ab der zweiten Abmahnung eine Kündigung ausgesprochen werden. Besonders ärgerlich ist es, wenn du durch dein verspätetes Ankommen an der Arbeitsstelle Termine oder Meetings verschieben oder ganz absagen musst.
Wegeunfall: Das ist zu tun!
Du hattest auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall? Wir klären auf, welchen Arzt du nun aufsuchen solltest, bei wem du dich melden musst und wer ggf. dein Krankengeld übernimmt!
Wann "darfst" du zu spät zur Arbeit kommen?
Grundsätzlich ist ein Zuspätkommen zur Arbeit nicht erlaubt und nicht gerne gesehen. Als Arbeitnehmer bist du dafür verantwortlich, pünktlich an deinem Arbeitsplatz einzutreffen. Bei einem Aufkommen von unabsehbaren Situationen, die sich auf deinem Arbeitsweg ergeben, kannst du ggf. nichts dafür. Wir haben Gründe gesammelt, für die du keine Verantwortung übernehmen kannst und daher eine Verspätung am Arbeitsplatz vertretbar wäre:
- plötzlicher Wegeunfall
- Wetterumbrüche wie starker Schneefall, Unwetter
- plötzlicher Ausfall von Kita-/Kindergartenbetreuung des Kindes
- Feuerwehr-, Krankenwageneinsatz mit Wegsperrung
- Streik im öffentlichen Verkehr (sofern nicht vorhersehbar)
In diesen Fällen darfst du als Arbeitnehmer nicht abgemahnt oder gekündigt werden, solltest das Zuspätkommen jedoch ankündigen.
Was sind die häufigsten Gründe für eine Unpünktlichkeit am Arbeitsplatz?
Im folgenden haben wir Gründe gesammelt, die häufig zur Unpünktlichkeit am Arbeitsplatz führen:
- verlangsamtes Autofahren im Winter bei Schneefall und Glatteis
- Streiks des öffentlichen Verkehrs
- Stauaufkommen zu Stoßzeiten im Verkehrsgeschehen
Kann Unpünktlichkeit zu einer sofortigen Kündigung führen?
Grundsätzlich müssen einer Kündigung wegen Unpünktlichkeit am Arbeitsplatz einige Abmahnungen vorausgehen. Eine sofortige fristlose Kündigung ist in diesem Fall grundsätzlich nicht erlaubt.
Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen: Solltest du als Arbeitsnehmer mehrere Tage in Folge sehr verspätet am Arbeitsplatz auftreten, darf dir dein Arbeitgeber die Kündigung auch sofort und fristlos ausstellen. Diese Möglichkeit darf dein Arbeitnehmer vor allem wählen, wenn der Eindruck besteht, dass du dich als Arbeitnehmer auch in Zukunft nicht ändern wirst. Hierbei ist entscheidend, dass du als Arbeitnehmer klar für die Verspätungen verantwortlich bist.
Musst du die versäumte Arbeitszeit bei einem Zuspätkommen nacharbeiten?
Grundsätzlich musst du ein Zuspätkommen zeitlich nicht nachholen oder länger in der Arbeit bleiben. Du musst die versäumte Zeit nicht nachholen, jedoch bekommst du auch keinen Lohn für diesen Zeitraum ausgezahlt. Hierbei hängt es immer von der Anstellungsart und deinen Kernarbeitszeiten ab.
Solltest du in Gleitzeit arbeiten und hast noch Abgaben oder Aufgaben zu erledigen, solltest du nach Zuspätkommen zur Arbeit länger bleiben bzw. die dir zugeteilten Aufgaben trotzdem bis zum gesetzten Termin fertig stellen.
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