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Sonderurlaub: Was steht mir zu?©stock.adobe.com/Janina_PLD

25.06.2024 Judith Köhler

Sonderurlaub: Was steht mir zu?

Was versteht man unter Sonderurlaub?

"Sonderurlaub" bezeichnet eine zeitlich begrenzte Freistellung von deiner Arbeit, die über deine regulären Urlaubstage hinausgeht und in besonderen persönlichen oder familiären Situationen gewährt wird. Diese Freistellung ermöglicht es dir als Arbeitnehmer, dich um wichtige private Angelegenheiten zu kümmern. 

Sonderurlaub stellt zudem eine wichtige Regelung dar, die es dir als Arbeitnehmer ermöglicht, wichtige private Angelegenheiten angemessen zu regeln, ohne dabei Nachteile im Arbeitsverhältnis zu erleiden. Es dient dazu, dich in besonderen Lebenssituationen zu unterstützen und einen Ausgleich zwischen deinem Beruf und deinem Privatleben zu ermöglichen. 

Für welche Anlässe wird Sonderurlaub gewährt?

Für diese Anlässe wird in der Regel Sonderurlaub gewährt:

  • Todesfall eines nahen Angehörigen: Um an der Beerdigung teilnehmen zu können und Zeit für die Trauerbewältigung zu haben, wird dir Sonderurlaub genehmigt.
  • Hochzeit: Um an der eigenen Hochzeit teilzunehmen, bekommst du ebenfalls Sonderurlaub zugewiesen. 
  • Geburt eines Kindes: Väter oder Partner erhalten häufig Sonderurlaub, um die Geburt zu begleiten und die Familie zu unterstützen.
  • Beim Umzug: Wenn ein Umzug aus dienstlichen oder persönlichen Gründen erforderlich ist, wird dir Sonderurlaub genehmigt.
  • Amtliche Pflichten: Beispielsweise für die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen oder als Wahlhelfer bei Wahlen wird dir Sonderurlaub genehmigt.
  • Aus weiteren persönlichen Gründen: Je nach Unternehmen und Tarifvertrag können auch andere wichtige persönliche Ereignisse als Grund für Sonderurlaub anerkannt werden.

Was zeichnet Sonderurlaub aus?

  • Die Bezahlung: Die Bezahlung während deines Sonderurlaubs hängt von den Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung ab. In vielen Fällen ist der Sonderurlaub bezahlt, aber es gibt auch Situationen, in denen er nur unbezahlt gewährt wird.
  • Die Dauer: Die Dauer des Sonderurlaubs variiert je nach Anlass und den geltenden Regelungen. Sie kann von einem Tag bis zu mehreren Tagen reichen, je nachdem, wie lange die Abwesenheit für deinen jeweiligen Anlass notwendig ist.
  • Die Antragstellung: In der Regel ist für die Gewährung von Sonderurlaub ein formeller Antrag bei deinem Arbeitgeber erforderlich. Dabei muss der Grund für den Sonderurlaub angegeben und gegebenenfalls ein Nachweis vorgelegt werden, wie beispielsweise eine Sterbeurkunde, eine Bestätigung der Hochzeit oder eine Ummeldebestätigung. 
  • Rechtlicher Rahmen: Der rechtliche Rahmen für Sonderurlaub kann durch gesetzliche Bestimmungen wie das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 616 BGB), spezielle Gesetze wie das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) oder auch durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen festgelegt sein.

In der Regel ist bei konkreten Fragen zu Sonderurlaub im Unternehmen die Personalabteilung der beste Anlaufpunkt.

Logo für den Job Fachkraft Zertifizierung, Verarbeitung und Schulung (m/w/d)
Deutscher Tierschutzbund e.V.
locationBonn, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 5.11.2024
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Rexim Lebensmittelproduktion KG
locationFlensburg, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 5.11.2024
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Bavaria Alm
location30 Garbsen, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 5.11.2024
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Bavaria Alm
locationHerne, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 5.11.2024
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Gramoflor GmbH & Co. KG
locationBayern, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 5.11.2024
Kein Logo verfügbar
BB Fruchthandel GmbH
location15345 Altlandsberg, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 5.11.2024
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Welche Arten von Sonderurlaub gibt es?

 Sonderurlaub ermöglicht es dir als Arbeitnehmer, in besonderen persönlichen oder familiären Situationen ohne Verlust des Arbeitsplatzes und oft auch ohne Einkommenseinbußen kurzzeitig von deiner Arbeit freigestellt zu werden. Die genauen Ansprüche und Bedingungen hängen von den gesetzlichen Regelungen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und deiner individuellen Situation ab. 

Das sind die gängigsten Arten von Sonderurlaub:

Familiäre Ereignisse

  • Geburt eines Kindes:
    • Als Arbeitnehmer (insbesondere Väter oder eingetragene Lebenspartner) kannst du Sonderurlaub zur Geburt eines Kindes beantragen. Üblicherweise bekommst du 1 bis 2 Tage gewährt. 
  • Hochzeit:
    • Sonderurlaub wird oft für die eigene Hochzeit oder die Hochzeit eines nahen Familienmitglieds (Kinder, Eltern, Geschwister) gewährt. Hierbei sind es meist 1 bis 2 Tage, je nach Unternehmen oder deinem Tarifvertrag.
  • Todesfall:
    • Bei Tod eines nahen Angehörigen wie Eltern, Partner, Kinder oder Geschwister wird Sonderurlaub gewährt. Du bekommst in der Regel 1 bis 3 Tage.

Wichtige persönliche Gründe

  • Umzug:
    • Bei einem Umzug, insbesondere aus beruflichen Gründen, kann Sonderurlaub gewährt werden, wobei du mit üblicherweise mit 1 bis 3 Tagen rechnen kannst.
  • Behördengänge:
    • Für notwendige Behördengänge, die nur während deiner Arbeitszeit erledigt werden müssen, variiert dein Anspruch auf Sonderurlaub.

Pflege und Betreuung

  • Erkrankung eines Kindes:
    • Wenn ein Kind krank ist und gepflegt werden muss, haben Eltern Anspruch auf Sonderurlaub. Ihnen stehen bis zu 10 Tage pro Jahr zu pro Elternteil. Bist du alleinerziehend stehen dir sogar bis zu 20 Tage zu.
  • Pflege von Angehörigen:
    • In akuten Pflegesituationen für nahe Angehörige (z.B. Eltern, Partner), kann Sonderurlaub für dich gewährt werden. Du kannst mit bis zu 10 Tage unbezahltem Sonderurlaub gemäß Pflegezeitgesetz (PflegeZG) rechnen.

Ehrenamtliche Tätigkeiten

  • Ehrenamtlicher Dienst:
    • Sonderurlaub für Tätigkeiten im Katastrophenschutz, bei der Feuerwehr oder für andere ehrenamtliche Einsätze werden mit einer variablen Dauer abhängig von deinem Bundesland und dessen Regelungen gewährleistet.

Schul- und Ausbildungszwecke

  • Schulische Veranstaltungen der Kinder
    • Für die Teilnahme an wichtigen schulischen Veranstaltungen der Kinder wie Einschulungen oder Abschlussfeiern, wird dir, je nach Unternehmen und dessen Regelungen, ein Tag gewährleistet.

Bei kirchlichen und religiöse Anlässen

  • Kirchliche Feste und Zeremonien:
    • Die Teilnahme an wichtigen religiösen Festen oder Zeremonien wie Taufen, Kommunion, Konfirmation oder Beerdigungen kann mit einem Tag Sonderurlaub ermöglicht werden.

Bei besonderen persönlichen Ereignissen

  • Jubiläen:
    • Besondere persönliche Jubiläen wie das 25-jährige oder 50-jährige Arbeitsjubiläum kann dir durch einen Tag Sonderurlaub gewährt werden.

Bei Weiterbildung und Schulungen

  • Berufliche Weiterbildung:
    • Sonderurlaub wird für berufliche Fortbildungen, Schulungen oder Prüfungen, die im Interesse des Unternehmens liegen, gewährt. Die Dauer variiert je nach Tarifvertrag und Unternehmen.

Die Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen für Sonderurlaub

  • Der § 616 BGB:
    • Dieser Paragraph im Bürgerlichen Gesetzbuch regelt die vorübergehende Verhinderung aus persönlichen Gründen und besagt, dass du als Arbeitnehmer für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit unter Fortzahlung deines Gehaltes freigestellt wirst.
  • Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen:
    • Viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen enthalten spezifische Regelungen zu den Anlässen und der Dauer von Sonderurlaub.
  • Pflegezeitgesetz (PflegeZG):
    • Regelt den Anspruch auf Freistellung für die Pflege naher Angehöriger.

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Wie beantrage ich Sonderurlaub?

Das Beantragen von Sonderurlaub erfordert eine klare und formelle Kommunikation mit deinem Arbeitgeber. Die Beantragung von Sonderurlaub sollte von dir formell und dokumentiert erfolgen. Indem du die relevanten Regelungen überprüfst, den Grund für den Sonderurlaub klar angibst und die erforderlichen Nachweise bereitstellst, kannst du sicherstellen, dass dein Antrag rechtlich einwandfrei ist. So beantragst du in der Regel Sonderurlaub:

Prüfung der Regelungen

  • Überprüfe deinen Arbeitsvertrag, geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, um herauszufinden, ob und unter welchen Bedingungen dir Sonderurlaub gewährt wird.
  • Informiere dich über gesetzliche Regelungen, wie z.B. § 616 BGB, der unter bestimmten Umständen bezahlte Freistellung vorsieht.

Die Vorbereitung

  • Definiere den genauen Grund für deinen Sonderurlaub (z.B. Umzug, Hochzeit, Todesfall eines nahen Angehörigen).
  • Bereite eventuell erforderliche Nachweise vor (z.B. Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Bestätigung des Umzugstermins).

Die Antragstellung

  • Informiere deinen Arbeitgeber so früh wie möglich über deinen Wunsch nach Sonderurlaub, damit er entsprechend planen kann.
  • Erstelle ein schriftliches Antragsschreiben für deinen Arbeitgeber.
  • Reiche die notwendigen Nachweise wie vereinbart nach. Dies können z.B. Sterbeurkunden, Heiratsurkunden oder Umzugsbestätigungen sein.

Eine Bestätigung einholen

  • Bitte deinen Arbeitgeber um eine schriftliche Bestätigung des gewährten Sonderurlaubs.
Sonderurlaub: Was steht mir zu?
©stock.adobe.com/S. Engels

Wird der Sonderurlaub bezahlt?

Ob dein Sonderurlaub bezahlt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der gesetzlichen Bestimmungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und individuellen Arbeitsverträgen. Es ist hierbei wichtig, die entsprechenden Dokumente und Regelungen zu überprüfen und bei Unsicherheit Rücksprache mit dem Arbeitgeber oder der Personalabteilung zu halten. 

Die gesetzliche Bestimmungen

Nach § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) hast du als Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn er für eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" aus einem persönlichen Grund ohne eigenes Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert ist. Beispiele hierfür können sein:

  • Todesfall eines nahen Angehörigen
  • Hochzeit
  • Geburt eines Kindes
  • Umzug, wenn er notwendig und nicht anders zu organisieren ist

In diesen Fällen hast du Anrecht auf einen bezahlten Sonderurlaub. 

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

Viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen enthalten Regelungen zu bezahltem Sonderurlaub. Diese Regelungen können je nach Branche und Unternehmen variieren.

  • Im öffentlichen Dienst (TVöD): In der Regel werden 1-2 Tage bezahlter Sonderurlaub bei bestimmten Anlässen wie Hochzeit, Geburt eines Kindes oder Todesfall eines nahen Angehörigen gewährt.
  • Metall- und Elektroindustrie: Häufig sind es 1-2 Tage bezahlter Sonderurlaub für familiäre Ereignisse wie Hochzeit oder Todesfall eines nahen Angehörigen.

Individuelle Arbeitsverträge

Manche Arbeitsverträge enthalten spezielle Regelungen zum Sonderurlaub, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Es ist wichtig, den eigenen Arbeitsvertrag zu überprüfen, um festzustellen, ob und unter welchen Bedingungen dir bezahlter Sonderurlaub gewährt wird.

Der bezahlte Sonderurlaub

  • Todesfall eines nahen Angehörigen: Häufig 1-3 Tage bezahlter Sonderurlaub.
  • Hochzeit: In der Regel 1-2 Tage bezahlter Sonderurlaub.
  • Geburt eines Kindes: Väter oder eingetragene Lebenspartner erhalten oft 1-2 Tage bezahlten Sonderurlaub.
  • Umzug: Wenn der Umzug aus dienstlichen oder zwingenden persönlichen Gründen notwendig ist, wird oft 1 Tag bezahlter Sonderurlaub gewährt.

Der unbezahlter Sonderurlaub

In Fällen, in denen kein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub besteht, kann dein Arbeitgeber unter bestimmten Umständen unbezahlten Sonderurlaub gewähren. Beispiele hierfür sind längere Pflegezeiten für kranke Angehörige, die durch das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) geregelt sind.

Gibt es gesetzlichen Sonderurlaub?

Ja, in Deutschland gibt es einen Anspruch auf gesetzlichen Sonderurlaub, der in bestimmten Situationen von deinem Arbeitgeber gewährt werden muss. Diese Regelungen basieren auf verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen und betreffen besondere persönliche oder familiäre Anlässe. Hier sind die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Sonderurlaub für dich:

Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB), § 616

  • Regelung: § 616 BGB besagt, dass du als Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung hat, wenn du aus einem persönlichen Grund für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit ohne eigenes Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert ist.
  • Anlässe:
    • Todesfall eines nahen Angehörigen
    • Hochzeit
    • Geburt eines Kindes
    • Umzug, wenn dieser aus persönlichen Gründen notwendig ist und nicht anders organisiert werden kann

Pflegezeitgesetz (PflegeZG)

  • Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung:
    • Regelung: Du als Arbeitnehmer hast Anspruch auf bis zu 10 Tage unbezahlten Sonderurlaub, um in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eines nahen Angehörigen eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder die pflegerische Versorgung sicherzustellen.
    • Bezahlung: Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung wird dir gewährleistet. 

Das Mutterschutzgesetz (sogenanntes MuSchG):

  • Regelung: Schwangere Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf Mutterschutzfristen von insgesamt 14 Wochen (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt).
  • Bezahlung: Während der Mutterschutzfristen erhalten Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld.

Das Elternzeitgesetz (sogenanntes BEEG)

  • Regelung: Eltern haben Anspruch auf Elternzeit von bis zu drei Jahren pro Kind, während der sie von der Arbeit freigestellt sind.
  • Bezahlung: Während der Elternzeit besteht Anspruch auf Elterngeld, das einen Teil des wegfallenden Einkommens ersetzt.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (sogenannte JArbSchG):

  • Regelung: Jugendliche unter 18 Jahren haben Anspruch auf Freistellung für die Teilnahme an Prüfungen und bestimmten betrieblichen und schulischen Veranstaltungen.
  • Bezahlung: Diese Freistellungen sind in der Regel bezahlt.

Das Familienpflegezeitgesetz (sogenannte FPfZG):

  • Regelung: Ermöglicht dir als Arbeitnehmer, deine Arbeitszeit über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren, um einen nahen Angehörigen zu pflegen.
  • Bezahlung: Die Freistellung ist ebenfalls unbezahlt, aber es besteht die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu erhalten, um den Verdienstausfall teilweise auszugleichen.

Wie viel Sonderurlaub steht mir in einem Tarifvertrag zu?

Die Menge und Art des Sonderurlaubs, der dir im Rahmen eines Tarifvertrags gewährt wird, hängt von der jeweiligen Branche und dem konkreten Tarifvertrag ab. Tarifverträge können sehr unterschiedliche Regelungen enthalten, je nachdem, was für dich innerhalb des sogenannten Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt wurde.

Der öffentliche Dienst (TVöD)

Im öffentlichen Dienst, der durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) geregelt wird, gibt es klare Regelungen für dich für den Sonderurlaub:

  • Todesfall: In der Regel sind 1-3 Tage bezahlter Sonderurlaub vorgesehen, abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis (Ehepartner, Kinder, Eltern).
  • Hochzeit: 1-2 Tage bezahlter Sonderurlaub.
  • Umzug: 1 Tag bezahlter Sonderurlaub, wenn der Umzug dienstlich veranlasst ist.

Metall- und Elektroindustrie (IG Metall)

In der Metall- und Elektroindustrie, wo der Tarifvertrag durch die IG Metall ausgehandelt wird, können die Regelungen wie folgt aussehen:

  • Todesfall: In der Regel 1-2 Tage bezahlter Sonderurlaub.
  • Hochzeit: 1 Tag bezahlter Sonderurlaub.
  • Umzug: 1 Tag bezahlter Sonderurlaub, wenn der Umzug beruflich bedingt ist.

Einzelhandel

Für den Einzelhandel gibt es ebenfalls spezifische Regelungen in den Tarifverträgen:

  • Todesfall: In der Regel 1 Tag bezahlter Sonderurlaub.
  • Hochzeit: 1 Tag bezahlter Sonderurlaub.
  • Umzug: 1 Tag bezahlter Sonderurlaub, wenn der Umzug aus persönlichen Gründen notwendig ist.

Banken und Versicherungen

Auch in der Finanz- und Versicherungsbranche gibt es oft Tarifverträge mit spezifischen Sonderurlaubsregelungen:

  • Todesfall: Häufig 1-2 Tage bezahlter Sonderurlaub.
  • Hochzeit: 1 Tag bezahlter Sonderurlaub.
  • Umzug: 1 Tag bezahlter Sonderurlaub, wenn der Umzug beruflich bedingt ist.

Andere Branchen

Für andere Branchen können die Regelungen stark variieren, je nachdem, welche Tarifverträge dort für dich gelten und welche Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften getroffen wurden. Es ist wichtig, den spezifischen Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarungen des Unternehmens zu konsultieren, um genaue Informationen über die Sonderurlaubsregelungen zu erhalten.


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